Progress KunstKunst UP-Dose Querschnitt 043

Um die Neuerungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu gewährleisten, sollten Bauherren und Hausbesitzer auf luftdichte Elektroinstallationen achten.

Bereits seit dem 1.Januar 2016 gilt es für Bauherren und Hausbesitzer einige Neuerungen bei der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu beachten. Danach muss der Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung bei Neubauten 25 Prozent geringer sein als bisher, während die Energieverluste über die Gebäudehülle mit einer verbesserten Dämmung um 20 Prozent reduziert werden müssen.  Daher darf die Luftdichtheit der Gebäudehülle nicht durch Elektroinstallationen beschädigt werden, um Leckagen und damit verbundene Zugerscheinungen und Wärmeverluste zu vermeiden. Bereits im Bauvertrag sollte die Gewährleistung der Luftdichtheit verbindlich aufgenommen und nach der Fertigstellung des Hauses durch einen qualifizierten Fachbetrieb mittels Luftdichtheitsmessung überprüft werden. Nur so können Bauherren etwaige Mängel rechtzeitig aufdecken und beheben lassen. Bei nachträglichen Elektroinstallationen vermeiden Elektrohandwerker durch den Einsatz spezieller luftdichter Geräte- und Verteilerdosen eine Durchbrechung der Luftdichtheit der Gebäudehülle. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Interessierte zum Download in der kostenlosen  Broschüre „Luftdichte und wärmebrückenfreie Elektroinstallation“ von Elektro+: www.elektro-plus.com/downloads/informationsmaterial?id=luftdichte  oder fragen Sie uns.